Friday, December 12, 2008

Artikel # 12 Freiheitssphäre des Einzelnen

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

1 comment:

Anonymous said...

da, schau:
http://6626js.wordpress.com/2008/12/11/11-dezember-doch-noch-menschenrechte/