Saturday, December 27, 2008

Artikel # 27 Freiheit des Kulturlebens

1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissentschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.

2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

No comments: