Saturday, December 13, 2008

Artikel # 13 Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigikeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen, sowie in sein Land zurückzukehren.

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